Antrag: Bedingungen
Unsere Stiftungen berücksichtigen Anträge von:

- Alleinerziehenden, die
- Bedürftigkeit nach SozGB nachweisen können und
- idealerweise bereits durch Sozialberatung begleitet werden.
Gerade allein erziehende Mütter und ihre Kinder haben oft eine schwere Last zu tragen. Neben dem permanenten Erwerbsdruck, das persönliche Wohl der Familie zu erwirken und die wirtschaftliche Versorgung der Familie zu sichern. Und dies jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr. Eine ständige Herausforderung, die täglich bewältigt werden muss. Neben der nicht leichten Arbeit kommt der immense Druck der Verantwortung hinzu, die auf jedem Alleinerziehenden lastet.
Das Ergebnis ist häufig die Überforderung, Ausweglosigkeit, es stirbt die Hoffnung. Worte allein helfen hier nicht weiter! Genau da beginnt unsere Arbeit und Hilfe. Es sind oft die kleinen Dinge im Alltag einer Familie, die zu Problembergen anwachsen. Erfahrungsgemäss muss schnell und unbürokratisch gehandelt werden. Dafür stehen wir im Verbund mit der Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung! Wenn sich das Sorgenbündel dann gelöst hat, kann wieder ein positiver Kreislauf mit Freude und Hoffnung entstehen. Das ist unser Ziel!
Darum bitten wir jeden, unsere Arbeit finanziell oder durch ehrenamtliche Mithilfe zu unterstützen.
Wir freuen uns auf Sie!
Der Stiftungsvorstand
Fensterbeklebung im Eingangsbereich
der Stiftungen in Lüneburg
Ein kleiner Auszug von Leistungen, mit denen wir betroffene Familien bislang unterstützen konnten:
Anschaffung eines Kinderbettes, damit jedem Kind ein eigenes Bett zur Verfügung steht bzw. niemand mehr auf der Matratze, dem Boden oder bei der Mutter schlafen muss
Anschaffung eines bisher nicht vorhandenen oder defekten Kleiderschranks für Kinder
Ersatz für eine defekte oder bisher nicht vorhandene Waschmaschine
Zuschüsse, um für Mutter-Kind-Kuren benötigte Dinge zu besorgen, da die Betreffenden noch nie verreist waren und vieles fehlte
Ersatz für einen defekten Küchenherd oder defekten Kühlschrank
Anschaffung von festem Winterschuhwerk für Kinder
Anschaffung fehlender Schreibtische für Kinder
Zuschuss zu nicht von den Krankenkassen erstatteten Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen für Kinder
Zuschuss für eine Klassenfahrt, damit Kinder wegen der fehlenden Mittel nicht ausgeschlossen sind
Prüfungsgebühr zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für eine alleinerziehende Mutter, um an berufsfördernder Weiterbildung teilnehmen zu können
Obwohl die Ehe von Helene und Paul Wilken kinderlos blieb, war Helene dennoch bewusst, welchen Benachteiligungen Mütter in der Gesellschaft ausgesetzt werden. Vor allem das Schicksal alleinerziehender Mütter beschäftigte sie sehr, hatte sie doch durch das Erleben der beiden Weltkriege mitbekommen, wie es Frauen erging, deren Ehemänner nicht mehr aus dem Krieg nach Hause gekommen waren. Sie empfand die gesellschaftliche Stellung Alleinerziehender und ihrer Kinder als ungerecht und entschied sich deshalb vor ihrem Tod dazu, eine Stiftung für Alleinerziehende zu gründen und ihr Vermögen zu nutzen, um die Situation dieser Familien zu verbessern.
Nachdem Paul Wilken bereits 1969 mit siebzig Jahren verstarb, verwaltete Helene Wilken das gemeinsame Vermögen und spendete immer wieder an gemeinnützige Organisationen, bevor sie am 25. November 1992 starb. Die Helene-Wilken-Stiftung hilft nun schon seit über 30 Jahren alleinerziehenden Müttern und setzt sich für ihre Sichtbarkeit in der Gesellschaft ein, ganz im Geist der Stifterin.
Die gemeinsame Grabstätte der Wilkens
liegt auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg.
Die Helene-Wilken-Stiftung wurde ermöglicht durch das Vermächtnis von Frau Helene Wilken in ihrem Testament vom 10. Juli 1990 und wurde nach dem Willen der Erblasserin durch den „Verband Alleinerziehender Mütter und Väter“ Landesverband Hamburg e.V. (VAMV) am 31. März 2000 in der Freien und Hansestadt Hamburg gegründet.
Die Senatoren-Witwe Helene Wilken fand die Lebenssituation allein erziehender Mütter bedrückend, unmenschlich und erniedrigend. Aus diesem Grunde hat sie einen Teil ihres Vermögens testamentarisch für die Stiftungsgründung bestimmt.
Von Helene Wilken ist leider nur
dieses eine Foto erhalten.
Die Stiftung wird von einem ehrenamtlichen Vorstand mit bis zu fünf Personen geleitet. Entsprechend der Bescheinigung der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 5 Abs. 4 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes vom 14. Dezember 2005 sind derzeit folgende Personen für den Vorstand bestellt:
Jürgen Harms – Vorsitzender –
Sigrid Ruth – stellvertretende Vorsitzende –
Cornelia Kofalk
Kerstina Peck
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsbefugt. Gerichtsstand ist Hamburg.
Die Helene-Wilken-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung nach bürgerlichem Recht. Wir können von daher nur Fördermaßnahmen begleiten, die dem Satzungszweck und den strengen Voraussetzungen der Abgabenordnung entsprechen.
Eine direkte Unterstützung ist nur über die Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung möglich. Ein Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Die Helene-Wilken-Stiftung ist eine Stiftung privaten Rechts, zugleich eine öffentliche Stiftung nach § 2 Abs. 2 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes. Sie unterliegt der Aufsicht der Behörde für Justiz und Gleichstellung – Stiftungsangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Stiftungsvermögen ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes angelegt worden. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Für die satzungsgemäßen Zwecke dürfen lediglich Erträge und Zinsen verwendet werden. Um so wichtiger sind für die Stiftung zur Erfüllung ihrer Unterstützungen für Mütter und ihre Kinder Spenden und Zuwendungen.
Die Helene-Wilken-Stiftung teilt sich die Räumlichkeiten in Lüneburg Auf der Höhe 35a mit der Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung für Alleinerziehende. Hier arbeiten die beiden Stiftungsangestellten und hier tagt der gemeinsame Vorstand. Die Aktivitäten der beiden Stiftungen beziehen sich vor allem auf den Hamburger und Lüneburger Raum, vor allem in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen geht das Einsatzgebiet aber auch über Norddeutschland hinaus.
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