Hilfe bei Gewalt

Soforthilfe bei Gewalt

Kontakte für den Notfall

Hilfetelefon

116 016

bei Gewalt gegen Frauen, mehrsprachig

Notruf

110

Polizei, in allen Notlagen
rund um die Uhr

Frauenhaus Lüneburg

04131.61733

Frauen helfen Frauen,
Tag- und Nacht-Notruf

Wenn Sie in einer schwierigen Lage sind, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Sie müssen diese Situation nicht alleine durchstehen. Es gibt Menschen und Beratungsstellen, die für Sie da sind und Ihnen weiterhelfen können.
Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind wichtig!

Auf dieser Seite finden Sie außerdem Infos zu folgenden Punkten zum Thema Gewalt:

Gewalt

Erste Schritte bei Gewalt

Was tun im Fall von Gewalt?

Wenn Sie in akuter Gefahr sind, folgen Sie diesen Schritten:

1

In Sicherheit bringen:

Verlassen Sie mit ihren Kindern das Haus. Gehen Sie zu Freunden, Familie oder an einen anderen Ort, wo alle in Sicherheit sind.

2

Notruf absetzen:

Kontaktieren Sie die Polizei 
über den Notruf 110 oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

3.

Beweise sichern:

Erst wenn Sie in Sicherheit sind, dokumentieren Sie eventuelle Verletzungen – machen Sie Fotos, suchen Sie einen Arzt auf und sammeln Sie Aussagen von Zeugen.

Gewalt erkennen

Was zählt als Gewalt?

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt. Manche sind offensichtlich, andere nicht unbedingt. Wahrscheinlich haben Sie schon ein gutes Gespür dafür, wann etwas nicht in Ordnung ist. Als Gewalt zählen unter Anderem:

Körperliche Gewalt
Schlagen, Treten, Würgen etc.

Körperliche Gewalt umfasst alle Formen von körperlichen Übergriffen wie Schlagen, Treten, Würgen oder ähnliche Handlungen, die Schmerzen oder Verletzungen verursachen. Jeder Angriff auf den Körper zählt als Gewalt.

Psychische Gewalt
Beleidigungen, Erniedrigungen, Drohungen, Kontrolle

Psychische Gewalt beinhaltet Beleidigungen, Erniedrigungen, Drohungen oder ständige Kontrolle, die das Selbstwertgefühl schwächen und emotionalen Schaden anrichten. Auch wiederholtes Einschüchtern oder Manipulieren zählt dazu.

Sexuelle Gewalt
Ungewollte sexuelle Handlungen, Vergewaltigung

Sexuelle Gewalt umfasst alle ungewollten sexuellen Handlungen, wie Berührungen oder Vergewaltigung. Jede Form von Zwang oder Nötigung zu sexuellen Handlungen ist sexuelle Gewalt.

Stalking
Verfolgen, Bedrängen, Überwachung

Stalking bedeutet, dass jemand Sie wiederholt verfolgt, bedrängt oder überwacht, z. B. durch ständiges Auflauern, unerwünschte Anrufe oder das Verfolgen im Alltag. Diese Verhaltensweisen verletzen Ihre Privatsphäre und sind eine Form von Gewalt.

Digitale Gewalt
Bedrohungen, Beleidigungen oder Belästigungen online

Digitale Gewalt umfasst Bedrohungen, Beleidigungen oder Belästigungen im Internet, zum Beispiel über soziale Medien. Dazu gehört auch das Veröffentlichen von intimen Fotos ohne Zustimmung oder ständige Belästigung online. Diese Form von Gewalt kann ähnlich belastend sein wie körperliche oder psychische Übergriffe.

(Vermutete) Gewalt gegen das Kind
Bedrohung, Misshandlung, Vernachlässigung

Vermuten Sie Gewalt gegen Ihr Kind, ob körperlich, psychisch oder durch Vernachlässigung, sollten Sie sofort handeln. Jede Form von Misshandlung, Bedrohung oder Vernachlässigung ist ernst zu nehmen. Holen Sie sich frühzeitig Hilfe und wenden Sie sich an Beratungsstellen oder das Jugendamt, um das Kind zu schützen.

Wichtig ist: Keiner dieser Formen von Gewalt ist in Ordnung! Sie haben das Recht, sich Hilfe zu holen – schon wenn Sie sich in einer Situation unwohl fühlen. Es gibt niedrigschwellige Angebote, die Sie beraten und unterstützen. Warten Sie nicht, sondern holen Sie sich frühzeitig Hilfe und Beratung. Ihre Persönlichkeitsrechte und Würde dürfen niemals verletzt werden!

Übrigens: Um Hilfe zu bekommen, müssen Sie die Gewalt nicht beweisen können. Hilfe können Sie sofort bekommen.

Kostenlos & vertraulich

Beratungs­stellen & Unter­stützungs­angebote

Für Opfer häuslicher Gewalt gibt es Anlaufstellen, die kostenlose und vertrauliche Unterstützung bieten:

Frauenhaus Lüneburg

Das Frauenhaus Lüneburg ist zu erreichen unter:

Telefon: 04131-61733
E-Mail: info@frauenhelfenfrauen-lueneburg.de.

Das Frauenhaus Lüneburg bietet Beratung, Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, und Unterkunft. Es kann der erste Schritt für von Gewalt betroffene Frauen sein, um sich aus einer unguten Lebenssituation zu befreien und sich neu zu orientieren.

Bitte melden sie sich zunächst telefonisch.

Frauenberatungsstelle Lüneburg

FiF – Frauenberatungsstelle Frauen informieren Frauen

Telefon: 04131 61950
E-Mail: info@frauenhelfenfrauen-lueneburg.de

Die Frauenberatungsstelle FiF – Frauen informieren Frauen – unterstützt von Gewalt betroffene Frauen anonym, unbürokratisch und kostenlos in Form von Informationen, Beratung und Begleitung.

BISS-Beratung Lüneburg

Beratung zum Gewaltschutz (z.B. bei Platzverweis des Ehepartners nach häuslicher Gewalt.)

Die BISS-Beraterin informiert Sie in einem vertraulichen Gespräch über

  • die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und unterstützt Sie bei der Umsetzung
  • die verschiedenen Schritte und Verfahrensweisen, wenn Sie Opfer von Männergewalt geworden sind
  • und überlegt mit Ihnen gemeinsam Schutz und Hilfemaßnahmen für Sie und Ihre Kinder

Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich!

Kontakt:
Telefon: 04131-2216044
E-Mail: info@biss-lueneburg.de

Zu Ihrem Schutz: Hilfe bei Gewalt

Recht­liche Schritte & Unter­stützung

Strafanzeige

Eine Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder online erstatten. Sie können persönlich zur Polizei gehen, dort anrufen oder die Online-Wache nutzen. Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 110.

Die Anzeige ist immer kostenlos und Sie haben das Recht, Unterstützung durch eine Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Kontakt- und Näherungsverbot
Um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen, kann ein Kontakt- und Näherungsverbot vom Gericht erlassen werden. Damit darf der Täter keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen und sich Ihnen oder Ihrer Wohnung nicht nähern.

Um ein solches Verbot zu beantragen, können Sie beim Familiengericht einen Antrag stellen. Dafür ist keine Anwältin oder Anwalt nötig, aber die oben genannten Beratungsstellen können Sie unterstützen. Das Gericht prüft den Fall schnell und kann das Verbot sofort aussprechen.

Anwältliche Hilfe

Damit auch Menschen mit wenig Geld sich sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen können, gibt es die Beratungshilfe. Auf der Webseite Justiz-Services vom Bundesjustizministerium können Sie sich darüber informieren und das Antragsformular ausfüllen, das die Anwaltskanzlei von Ihnen benötigt, damit der Staat die Kosten für Ihre Rechtsberatung übernehmen kann. Am besten fragen Sie vorher bei der Kanzlei nach, ob Kapazitäten frei sind, um Sie zu unterstützen.

Auch die oben genannten Beratungsstellen können Sie beim Beratungshilfeantrag und auch beim Finden eines passenden Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin unterstützen.

Mehr zum Thema Hilfe bei Gewalt

Weitere Links & Ressourcen

Hilfe bei Gewalterfahrung: Flyer

Übersicht "Hilfe bei Gewalterfahrung"

Einen 1a Überblick über Hilfs­möglich­keiten bietet der Flyer von der Kriminal­prävention Lüneburg.

bff Flyer "Soziales Entschädigungsrecht" Titelseite

bff-Flyer "Soziale Entschädigung"

Seit Anfang 2024 ist das SGB XIV „Soziale Ent­schädigung“ in Kraft: Betroffene sexuali­sierter, häuslicher und psychischer Gewalt sollen somit leichter Leistungen erhalten wie Kranken­behandlung, Entschädigungs­zahlungen oder Leistungen zur Teil­habe am Arbeitsl­eben und Bildung. Hier können Sie einen Flyer zum Thema herunter­laden (vom bff).