Antrag: Bedingungen
Unsere Stiftungen berücksichtigen Anträge von:

- Alleinerziehenden, die
- Bedürftigkeit nach SozGB nachweisen können und
- idealerweise bereits durch Sozialberatung begleitet werden.
Der Staat bietet einige sinnvolle Leistungen und rechtliche Möglichkeiten, die Ihnen finanziell unter die Arme greifen können – aber was genau ist eigentlich was und wo kann man wann welche Hilfe beantragen? Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Leistungen, die vielleicht für Sie infrage kommen:
Das Ziel des Bürgergelds ist es, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und dabei zu helfen, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen.
Die Höhe richtet sich nach der Bedarfsgemeinschaft:
Kosten für Miete und Heizung werden extra übernommen, wenn sie angemessen sind.
Krankenkassen-Beiträge werden vollständig übernommen.
Bürgergeld wird in der Regel für sechs Monate beantragt. Rechtzeitig vor dem Ende der 6 Monate müssen Sie es neu beantragen, wenn der Bedarf weiter besteht.
Den Antrag auf Bürgergeld stellen Sie beim örtlichen Jobcenter. Am besten kommen Sie persönlich und beantragen das Bürgergeld vor Ort – Sie können aber auch zunächst formlos telefonisch oder online Bescheid sagen.
Idealerweise bringen Sie all dies vollständig mit, aber falls Ihnen zunächst etwas fehlt, sollten Sie den Gang deswegen nicht verschieben – Sie können auch später Unterlagen nachreichen.
Achtung: Bürgergeld wird erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem man es beantragt hat. Eine sofortige Antragstellung ermöglicht, dass die Zahlung umgehend beginnen kann.
Bürgergeld wird erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem es beantragt wird! Was zählt, ist daher, dass Sie so bald wie möglich Bescheid geben, dass Sie Hilfe benötigen, indem Sie sich beim Jobcenter melden – das zählt als Erstantragsstellung. Diese Erstantragstellung muss nachvollziehbar/beweisbar sein für den Fall, dass nicht alles ganz rund läuft. Also nehmen Sie am besten jemanden mit zum Jobcenter, lassen Sie sich vor Ort eine Bescheinigung über Ihren Antrag unterschreiben oder Ähnliches.
Verschieben Sie den Erstantrag nicht, weil Ihnen Unterlagen fehlen! Sie können diese nachreichen.
Ziel ist es, Familien vor Armut zu schützen und zusätzliche Unterstützung zu bieten.
Alleinerziehende können den Kinderzuschlag erhalten, wenn sie:
Die genaue Höhe wird individuell berechnet.
Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit Sie finanzielle Entlastung erhalten!
Kinderzuschlag kann rückwirkend gewährt werden, allerdings nur bis zu sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
Das bedeutet, wenn Sie den Antrag auf Kinderzuschlag stellen, können Sie auch für die letzten sechs Monate eine Zahlung erhalten, falls die Voraussetzungen in dieser Zeit erfüllt waren – stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.
Es gleicht den Verdienstausfall aus und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders für Alleinerziehende kann das Elterngeld eine wichtige Hilfe sein, um in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell abgesichert zu sein.
Elterngeld können Eltern beantragen, die:
Es ist nicht nur für Alleinerziehende, sondern auch für Paare gedacht, aber Alleinerziehende können das Elterngeld für die gesamte Bezugsdauer allein nutzen.
Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt – Alleinerziehende können diese vollständig nutzen.
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen, da sie den Betreuungspart des zweiten Elternteils übernehmen.
Gefördert werden:
Es richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die in einem Haushalt mit diesen Sozialleistungen leben. Dazu gehören u. a. Schüler:innen, Kindergartenkinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Auch Alleinerziehende, die diese Leistungen erhalten, können für ihre Kinder den Zuschuss beantragen.
Gefördert werden Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern Sozialleistungen erhalten. Die Förderbeiträge für soziales und kulturelles Leben gibt es nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie (nach Wohnort) heraus, wo Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden können: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Anlaufstellen/anlaufstellen.html.
In Lüneburg können Sie diese Leistungen hier beantragen:
Bildungs- und Teilhabebüro | Auf dem Michaeliskloster 4 | 21335 Lüneburg
Tel.: 04131 261730 | E-Mail: but@landkreis-lueneburg.de
Es soll dazu beitragen, die Kosten für die Betreuung, Erziehung und Versorgung von Kindern zu decken.
Das Kindergeld beträgt 250 € pro Monat pro Kind.
(Stand 2024)
Das Kindergeld wird gezahlt
Kindergeld beantragt man, indem man einen Antrag bei der Familienkasse stellt (online oder schriftlich).
Dafür brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und die Steuer-IDs.
Der Antrag ist kostenfrei. Achtung: Es gibt Dienstleister, die für das Bereitstellen und Weiterleiten des Antrags Geld verlangen. Dies ist aber nicht nötig, wenn Sie den Kindergeldantrag auf der Website der Bundesagentur für Arbeit verwenden!
Nach einer Trennung erhält der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das Kindergeld. Die Hälfte des Kindergelds wird auf den Unterhalt angerechnet.
Rückwirkende Zahlungen gibt es nur für die letzten 6 Monate.
Melden Sie daher Änderungen Ihrer Lebenssituation schnellstmöglich der Familienkasse (Tel.: 0800 4 555533). Es genügt nicht, eine andere Behörde wie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zu informieren.
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Menschen mit geringem Einkommen hilft, ihre Wohnkosten zu bezahlen.
Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter:innen oder als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen gezahlt, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben.
Ziel des Wohngelds ist es, sicherzustellen, dass angemessener Wohnraum bezahlbar bleibt.
Stellen Sie den Antrag möglichst früh, um die Mietbelastung zu senken und finanzielle Entlastung zu erhalten!
Nach einer Trennung kann Wohngeld helfen, die Wohnkosten zu decken, wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht.
Die Unterhaltsvorschusskasse springt ein und zahlt den Unterhalt direkt an Sie aus. Sie geht dabei in Vorleistung, das heißt, sie zahlt unabhängig davon, ob der unterhaltspflichtige Elternteil das Geld später zurückzahlen kann oder nicht.
Es gibt keine Einkommensgrenze für den Antrag, allerdings werden andere Leistungen wie Kindergeld auf den Vorschuss angerechnet.
Der Vorschuss wird bis uneingeschränkt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn der andere Elternteil weiterhin keinen Unterhalt bezahlt.
Kinder von 12 bis 18 können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist gar keine staatliche Hilfe, sondern ein rechtlicher Schutz. Wir erwähnen es hier trotzdem, denn es kann wichtig sein: Es ist ein Bankkonto, das Ihnen hilft, Ihr Geld vor Pfändungen zu schützen.
Das bedeutet: Wenn Sie Schulden haben und ein Gericht beschlossen hat, deshalb Geld von Ihrem Konto abzubuchen, bleibt ein bestimmter Betrag Ihres Geldes dennoch geschützt. So können Sie weiterhin Ihre Rechnungen bezahlen und Ihren Lebensunterhalt aufrechterhalten.
Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Bank oder einem Schuldnerberater informieren, um genau zu erfahren, welche Beträge in Ihrem speziellen Fall geschützt sind.
Es gibt zahlreiche Organisationen und Initiativen, die speziell Alleinerziehenden oder allgemein Menschen mit geringem Einkommen zur Seite stehen. Das genaue Angebot ist regional sehr unterschiedlich und unsere Zusammenstellung bezieht sich auf den Raum Lüneburg, aber auch falls Sie nicht in der Hansestadt wohnen, gibt es in Ihrer Nähe wahrscheinlich ähnliche Angebote.
Sack & Pack (Möbelmarkt) | Vor dem Neuen Tore 35 (Hinter dem REWE-Getränkemarkt) | 21339 Lüneburg | Tel. 04131. 707 197
ZEUGHAUS | Katzenstraße 3 | 21335 Lüneburg | Tel. 04131.757 13 88 | E-Mail: zeughaus@job-sozial-lueneburg.de
Finanzielle Engpässe gehören zu den größten Herausforderungen für Alleinerziehende. Wenn das Geld kaum reicht, um die grundlegenden Bedürfnisse zu decken, ist schnelle und gezielte Hilfe wichtig. Neben den staatlichen Leistungen gibt es Beratungsstellen und andere Unterstützungsangebote, um Sie in Ihrer Situation zu entlasten. Wir haben einige Adressen für ganz Deutschland bzw. speziell für den Lüneburger Raum zusammengestellt:
Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Was bedeutet eigentlich Überschuldung? Was ist eine Schuldnerberatung und welche Hilfe bei Schulden gibt es? Hintergründe und Hilfe bietet diese Übersicht der Diakonie Deutschland.
Diakonie Deutschland / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung / Caroline-Michaelis-Straße 1/ 10115 Berlin /Auf dieser Seite finden sie Schuldnerberatungen der Caritas in ihrer Nähe.
Deutscher Caritasverband e. V. / Karlstraße 40/ 79104 Freiburg / Tel. 0761. 200-0 / info@caritas.de
Schuldnerberatung Lüneburg | Bahnhofstraße 18 | 21337 Lüneburg | Tel. 04131.709 192 | E-Mail: info@sblh.de
Die Büros sind in Hamburg, Schenefeld, Lüneburg, Buchholz und Winsen (Luhe). Es ist möglich zu den Öffnungszeiten ohne Termin vorbeizukommen. Das Team der Schuldnerberatung steht Ihnen auf Ihrem Weg zur Entschuldung zur Seite und hilft Ihnen, eine Lösung für Ihre finanzielle Situation zu finden.
Schuldenhilfe Sofort e.V. | Auf der Altstadt 34 – 35 | 21335 Lüneburg | Tel. 04131. 75 73 960 |Die Helene-Wilken-Stiftung (im Raum Hamburg und Lüneburg) kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unter die Arme greifen und schnell und unbürokratisch helfen, wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind, aber dringenden Bedarf für sich und/oder Ihr(e) Kind(er) haben. Melden Sie sich am besten telefonisch im Büro.
Helene-Wilken-Stiftung | Auf der Höhe 35a | 21335 Lüneburg | Tel. 04131.405 570 | E-Mail: kontakt@helene-wilken-stiftung.deSie sind psychisch erkrankt und befinden sich in einer finanziellen Schieflage? Wenn Sie eine einmalige Finanzspritze benötigen, können Sie sich an die Michael Alefelde Stiftung wenden.
Michael Alefeld Stiftung
Telefon: 04131 6978538 | www.michael-alefeld-stiftung.de