Geldsorgen?

Soforthilfe

Hilfe bei akuten Geld­sorgen

Es ist nicht ungewöhnlich, als allein Erziehende(r) zeitweise in finanzielle Schwierig­keiten zu geraten. Das passiert vielen und ist nichts, wofür man sich schämen muss. Wichtig ist, dass Sie wissen: Es gibt Unter­stützungs­möglich­keiten. Sie sind nicht allein, und es gibt Wege, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren. Auf dieser Seite finden Sie Informa­tionen zu Hilfs­angeboten und Tipps, wie Sie Unter­stützung bekommen können.
Frau mit leeren Taschen

Leistungen vom Staat

Wichtige staatliche Hilfen

Der Staat bietet einige sinnvolle Leistungen und rechtliche Möglichkeiten, die Ihnen finanziell unter die Arme greifen können – aber was genau ist eigentlich was und wo kann man wann welche Hilfe beantragen? Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Leistungen, die vielleicht für Sie infrage kommen:

BÜRGERGELD

Bürgergeld ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Es hilft, den Lebensunterhalt zu sichern, wenn das Einkommen nicht reicht oder kein Einkommen vorhanden ist.

Das Ziel des Bürgergelds ist es, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und dabei zu helfen, wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen.

Wer bekommt Bürgergeld?

  • Menschen mit wenig oder keinem Einkommen.
  • Alleinerziehende haben oft einen höheren Bedarf, weil sie für sich und ihre Kinder sorgen müssen.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Die Höhe richtet sich nach der Bedarfsgemeinschaft:

  • 563 Euro monatlich für Alleinerziehende (Regelsatz).
  • Zusätzlich: Kinderregelsätze je nach Alter (z. B. 357 Euro für 6–13-Jährige).

Kosten für Miete und Heizung werden extra übernommen, wenn sie angemessen sind.
Krankenkassen-Beiträge werden vollständig übernommen.

Wie lange bekommt man Bürgergeld?

Bürgergeld wird in der Regel für sechs Monate beantragt. Rechtzeitig vor dem Ende der 6 Monate müssen Sie es neu beantragen, wenn der Bedarf weiter besteht.

Wie beantragt man Bürgergeld?

Den Antrag auf Bürgergeld stellen Sie beim örtlichen Jobcenter. Am besten kommen Sie persönlich und beantragen das Bürgergeld vor Ort – Sie können aber auch zunächst formlos telefonisch oder online Bescheid sagen.

Wichtige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (zur Identifikation)
  • Meldebescheinigung (Nachweis Ihres Wohnsitzes)
  • Nachweis über Einkommen (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen)
  • Nachweis über Vermögen (z. B. Kontoauszüge der letzten Monate, Sparbücher)
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen (zur Berechnung der Wohnkosten)
  • Nachweise über besondere Belastungen (z. B. Kindergeld, Betreuungsunterlagen bei Alleinerziehenden)
  • Krankenversicherungsnachweis (Krankenkassenkarte oder Versicherungsnachweis))

Idealerweise bringen Sie all dies vollständig mit, aber falls Ihnen zunächst etwas fehlt, sollten Sie den Gang deswegen nicht verschieben – Sie können auch später Unterlagen nachreichen.

Achtung: Bürgergeld wird erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem man es beantragt hat. Eine sofortige Antragstellung ermöglicht, dass die Zahlung umgehend beginnen kann.

Tipps zum Bürgergeld

Bürgergeld wird erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem es beantragt wird! Was zählt, ist daher, dass Sie so bald wie möglich Bescheid geben, dass Sie Hilfe benötigen, indem Sie sich beim Jobcenter melden – das zählt als Erstantragsstellung. Diese Erstantragstellung muss nachvollziehbar/beweisbar sein für den Fall, dass nicht alles ganz rund läuft. Also nehmen Sie am besten jemanden mit zum Jobcenter, lassen Sie sich vor Ort eine Bescheinigung über Ihren Antrag unterschreiben oder Ähnliches.

Verschieben Sie den Erstantrag nicht, weil Ihnen Unterlagen fehlen! Sie können diese nachreichen.

Gut für Alleinerziehende

  • Das Jobcenter hilft mit Weiterbildungen, Kinderbetreuungsangeboten und Zuschüssen, um eine Arbeit zu finden.
  • Alleinerziehende haben oft Sonderregelungen, z. B. flexiblere Zeiten für Bewerbungen oder Maßnahmen.
  • Das Jobcenter berücksichtigt, dass Alleinerziehende mehr Zeit für die Kinderbetreuung brauchen.
  • Niemand wird gezwungen, eine Arbeit anzunehmen, die mit der Betreuung der Kinder nicht vereinbar ist.
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KINDERZUSCHLAG

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe für Eltern mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn das Einkommen zwar für die eigene Versorgung reicht, aber nicht ausreicht, um auch die Kinder zu versorgen.

Ziel ist es, Familien vor Armut zu schützen und zusätzliche Unterstützung zu bieten.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Alleinerziehende können den Kinderzuschlag erhalten, wenn sie:

  • ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto im Monat haben,
  • kein Bürgergeld beziehen, und
  • ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag die Lebenshaltungskosten deckt, aber nicht über dem Bedarf nach dem Bürgergeld liegt.

Die genaue Höhe wird individuell berechnet.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

  • Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 250 Euro pro Kind im Monat (Stand 2024). Die genaue Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.

Wie lange gibt es Kinderzuschlag?

  • Der Zuschlag wird für 6 Monate gewährt und muss danach neu beantragt werden.
  • Kinderzuschlag wird nicht auf das Kindergeld angerechnet.
  • Er wird nur gewährt, wenn auch der Anspruch auf Wohngeld oder andere Sozialleistungen geprüft wurde.

Wie beantragt man Kinderzuschlag?

  • Den Antrag auf Kinderzuschlag kann man persönlich beim örtlichen Jobcenter oder online über die Website der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen (für alle Wohnorte).
  • Wichtige Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietkosten und Kinderangaben.

Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit Sie finanzielle Entlastung erhalten!

Tipps zum Kinderzuschlag

Kinderzuschlag kann rückwirkend gewährt werden, allerdings nur bis zu sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Das bedeutet, wenn Sie den Antrag auf Kinderzuschlag stellen, können Sie auch für die letzten sechs Monate eine Zahlung erhalten, falls die Voraussetzungen in dieser Zeit erfüllt waren – stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.

ELTERNGELD

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihr Einkommen reduzieren oder vorüber­gehend aussetzen, um sich um ihr Baby zu kümmern.

Es gleicht den Verdienst­ausfall aus und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders für Allein­erziehende kann das Elterngeld eine wichtige Hilfe sein, um in den ersten Lebens­monaten des Kindes finanziell abgesichert zu sein.

Elterngeld können Eltern beantragen, die:

  • ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • nach der Geburt weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, und
  • in Deutschland wohnen.

Es ist nicht nur für Allein­erziehende, sondern auch für Paare gedacht, aber Allein­erziehende können das Elterngeld für die gesamte Bezugsdauer allein nutzen.

Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt – Allein­erziehende können diese vollständig nutzen.

Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen, da sie den Betreuungspart des zweiten Elternteils übernehmen.

BILDUNG & TEILHABE

Das Bildungs- und Teilhabe­paket soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen ermög­lichen, an Bildung, Kultur und Freizeit­aktivitäten teilzunehmen.

Gefördert werden:

  • Schule: Kosten für Schulmaterial (z. B. Hefte, Stifte), Klassen­fahrten oder Nachhilfe.
  • Mittagessen: Zuschuss für die Ver­pflegung in Schule oder Kita.
  • Freizeit: Beiträge für Vereine, Musik­unterricht oder Ferien­angebote.
  • Fahrtkosten: Für den Schulweg, wenn erforderlich.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe­paket (BuT) können Familien beantragen, die Leistungen wie Bürger­geld, Wohngeld, Asyl­bewerber­leistungen oder Sozial­hilfe beziehen.

Es richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die in einem Haushalt mit diesen Sozial­leistungen leben. Dazu gehören u. a. Schüler:innen, Kinder­garten­kinder und junge Erwachsene in Ausbildung. Auch Allein­erziehende, die diese Leistungen erhalten, können für ihre Kinder den Zuschuss beantragen.

Die Höhe der Unterstützung hängt vom Bedarf ab: z. B.

  • 195 Euro jährlich für Schul­material
  • 15 € pro Monat und Kind für Freizeit­aktivitäten wie Sport­vereine, Kino etc. (bis zum 18. Geburtstag)
  • Erstattung der tatsäch­lichen Kosten von notwendiger Nach­hilfe oder bei Schul­ausflügen).
  • Die Kosten für warmes Mittag­essen in Schule oder KiTa.

Gefördert werden Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern Sozial­leistungen erhalten. Die Förder­beiträge für soziales und kulturelles Leben gibt es nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie (nach Wohnort) heraus, wo Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden können: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Anlaufstellen/anlaufstellen.html.

In Lüneburg können Sie diese Leistungen hier beantragen: 
Bildungs- und Teilhabebüro | Auf dem Michaeliskloster 4 | 21335 Lüneburg
Tel.: 04131 261730 | E-Mail: but@landkreis-lueneburg.de

  • Oft lassen sich die BuT-Leistungen mit anderen Sozialermäßigungen kombinieren.
  • Scheuen Sie sich nicht, direkt beim Anbieter nach Möglichkeiten zu fragen. Lassen Sie sich vom zuständigen Jobcenter/Sozialamt oder dem BuT-Büro beraten.
  • Unter but-beratung.de können Sie sich ebenfalls kostenlos beraten lassen – auf Englisch, Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch.

KINDERGELD

Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Eltern oder Erziehungsberechtigte, bei denen das Kind lebt.

Es soll dazu beitragen, die Kosten für die Betreuung, Erziehung und Versorgung von Kindern zu decken.

  • Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger, oder Personen mit Aufenthaltstiteln.
  • Eltern, die in Deutschland wohnen oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
  • Pflegeeltern oder andere Personen, die ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Wie viel Kindergeld gibt es, und bis wann?

Das Kindergeld beträgt 250 € pro Monat pro Kind.
(Stand 2024)

Das Kindergeld wird gezahlt

  • bis zum 18. Geburtstag des Kindes
  • bis 25, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist
  • für Kinder über 18, wenn sie wegen einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Wie beantragt man Kindergeld?

Kindergeld beantragt man, indem man einen Antrag bei der Familienkasse stellt (online oder schriftlich).
Dafür brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und die Steuer-IDs.

Der Antrag ist kostenfrei. Achtung: Es gibt Dienstleister, die für das Bereitstellen und Weiterleiten des Antrags Geld verlangen. Dies ist aber nicht nötig, wenn Sie den  Kindergeldantrag auf der Website der Bundesagentur für Arbeit verwenden!

Nach einer Trennung erhält der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das Kindergeld. Die Hälfte des Kindergelds wird auf den Unterhalt angerechnet.
Rückwirkende Zahlungen gibt es nur für die letzten 6 Monate.

Melden Sie daher Änderungen Ihrer Lebenssituation schnellstmöglich der Familienkasse (Tel.: 0800 4 555533). Es genügt nicht, eine andere Behörde wie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zu informieren.

WOHNGELD

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Menschen mit geringem Einkommen hilft, ihre Wohnkosten zu bezahlen.

Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter:innen oder als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen gezahlt, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben.

Ziel des Wohngelds ist es, sicherzustellen, dass angemessener Wohnraum bezahlbar bleibt.

Alleinerziehende können Wohngeld beantragen, wenn:

  • sie Miete zahlen oder in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnen,
    ihr Einkommen für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten allein zu tragen,
  • sie kein Bürgergeld oder ähnliche Sozialleistungen beziehen (denn diese decken die Wohnkosten bereits).
Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
    der Höhe der Miete oder der Belastung für Eigentum, und
  • dem Gesamteinkommen des Haushalts.
    Wohngeld muss bei der Wohngeldstelle beantragt werden, und es wird individuell berechnet.
  • Wohngeld beantragen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle.
  • In Lüneburg ist das das Wohnungsamt der Stadt oder des Landkreises.
  • Wenn Sie in der Stadt Lüneburg wohnen, wenden Sie sich an die
    Hansestadt Lüneburg – 515 Wohngeld
    Neue Sülze 31, 21335 Lüneburg
    Telefon: 04131 309-0
    E-Mail: wohngeld@stadt.lueneburg.de
  • Aufgrund des Umfangs der Unterlagen wird empfohlen, dass Sie sich telefonisch oder persönlich bei der Wohngeldstelle melden!
  • Wichtige Unterlagen: Eine Liste der benötigten Unterlagen sowie Formulare zum Download finden Sie auf der Webseite „Wohngeld erstmalig oder neu beantragen“ der Hansestadt Lüneburg.

Stellen Sie den Antrag möglichst früh, um die Mietbelastung zu senken und finanzielle Entlastung zu erhalten!

Nach einer Trennung kann Wohngeld helfen, die Wohnkosten zu decken, wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht.

  • Neue Situation prüfen: Einkommen, Unterhalt und Wohnkosten anpassen.
  • Antrag früh stellen: Wohngeld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung!
  • Beratung nutzen: Wohngeldstellen oder Beratungsstellen unterstützen beim Antrag.
  • Wichtig: Unterhaltszahlungen zählen als Einkommen, und hohe Mieten könnten als „unangemessen“ gelten.

UNTERHALTS­VORSCHUSS

Unterhalts­­vorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Allein­­erziehende, wenn der andere Elternteil keinen, unregel­­mäßig oder zu wenig Unter­halt für das gemeinsame Kind zahlt.

Die Unterhalts­­vorschuss­­kasse springt ein und zahlt den Unterhalt direkt an Sie aus. Sie geht dabei in Vorleistung, das heißt, sie zahlt unab­hängig davon, ob der unterhalts­pflichtige Elternteil das Geld später zurück­­zahlen kann oder nicht.

Unterhalts­vorschuss können Sie beantragen, wenn:

  • Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist,
  • Sie allein­erziehend sind und Ihr Kind über­wiegend bei Ihnen lebt, und
  • der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, unregel­mäßig zahlt oder weniger als den gesetzlichen Mindest­unterhalt leistet.

Es gibt keine Einkommens­grenze für den Antrag, allerdings werden andere Leistungen wie Kindergeld auf den Vorschuss angerechnet.

Der Betrag hängt vom Alter des Kindes ab:

  • Bis 5 Jahre: 230 Euro pro Monat
  • 6 bis 11 Jahre: 301 Euro pro Monat
  • 12 bis 17 Jahre: 395 Euro pro Monat
    (Stand 1.1.2024)

Der Vorschuss wird bis uneinge­schränkt bis zum 12. Leben­sjahr des Kindes gezahlt, wenn der andere Eltern­teil weiterhin keinen Unterhalt bezahlt.

Kinder von 12 bis 18 können ebenfalls  Unterhalts­vor­schuss erhalten. Voraus­setzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial­gesetz­buch (SGB II) angewiesen sind oder dass der allein­erziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

  • Zuständig für Unterhaltsvorschuss ist in der Regel das örtliche Jugendamt.
  • Der Antrag muss per Formular schriftlich oder in elektronischer Form gestellt werden.
  • Leben Sie im Landkreis Lüneburg, finden Sie Ansprechpartner auf der Webseite des Landkreises.
  • Wenn Sie in der Stadt Lüneburg wohnen, können Sie den Unterhaltsvorschuss online bei der Stadt beantragen.
  • Hilfe bekommen Sie auch bei der Lüneburger Unterhaltsvorschusskasse (Haagestraße 3D) unter der Tel.-Nr. 04131. 309 3350 bzw. per E-Mail an
  • Unterhaltsvorschuss kann maximal für einen Monat rückwirkend gezahlt werden, und das nur dann, wenn Sie sich bereits im Vormonat bemüht haben, den Unterhalt vom anderen Elternteil zu erhalten.
  • Stellen Sie Ihren Antrag daher möglichst umgehend, sobald klar wird, dass der andere Elternteil keine ausreichende Zahlung leistet, damit Sie finanzielle Hilfe bekommen!

P-KONTO

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist gar keine staatliche Hilfe, sondern ein rechtlicher Schutz. Wir erwähnen es hier trotzdem, denn es kann wichtig sein: Es ist ein Bankkonto, das Ihnen hilft, Ihr Geld vor Pfändungen zu schützen.

Das bedeutet: Wenn Sie Schulden haben und ein Gericht beschlossen hat, deshalb Geld von Ihrem Konto abzubuchen, bleibt ein bestimmter Betrag Ihres Geldes dennoch geschützt. So können Sie weiterhin Ihre Rechnungen bezahlen und Ihren Lebensunterhalt aufrechterhalten.

Jeder, der ein reguläres Girokonto hat, kann dessen Umwandlung in ein P-Konto beantragen.
 
Sie können bei der Bank die Umwandlung beantragen, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation oder ob Sie Schulden haben.
Besonders hilfreich kann dies sein, wenn Sie als Alleinerziehende/r finanzielle Schwierigkeiten haben oder Schulden machen: So bleiben Sie zahlungsfähig.
Auf einem P-Konto sind in der Regel folgende Beträge vor Pfändungen geschützt:

  • Grundfreibetrag: Ein monatlicher Betrag von 1.260 Euro (Stand 2023), der Ihnen bleibt, um Ihre laufenden Kosten zu decken. Bei zusätzlichen Unterhaltsverpflichtungen (z. B. für Kinder) kann dieser Betrag höher sein.
  • Freibeträge für Unterhalt: Wenn Sie für Kinder oder andere Personen Unterhalt zahlen müssen, erhöhen sich die Freibeträge.
  • Zusätzliche Beträge: Je nach persönlicher Situation können auch andere Einkünfte (z. B. Sozialleistungen) bis zu bestimmten Beträgen geschützt sein.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Bank oder einem Schuldnerberater informieren, um genau zu erfahren, welche Beträge in Ihrem speziellen Fall geschützt sind.

Um ein P-Konto zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
 

  • Zur Bank gehen: Besuchen Sie die Bank, bei der Sie Ihr Girokonto haben. Sprechen Sie mit einem Mitarbeiter und sagen Sie, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln möchten.
  • Unterlagen bereitstellen: Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um Ihre Identität nachzuweisen.
  • Formular ausfüllen: Der Bankmitarbeiter gibt Ihnen ein Formular, das Sie ausfüllen müssen.
  • Bestätigung erhalten: Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Konto jetzt ein P-Konto ist. Im besten Fall geht das noch während Ihres Besuchs bei der Bank, es kann aber bis zu einer Woche dauern. Fragen Sie am besten direkt nach.
  • Sie dürfen nur ein P-Konto besitzen. Wenn Sie bereits eines haben, können Sie kein weiteres beantragen.
  • Informieren Sie sich über Freibeträge: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellen Freibeträge kennen. Diese können sich je nach Ihrer finanziellen Situation ändern.
  • Rechtzeitig handeln: Wenn Sie Schulden haben oder finanzielle Schwierigkeiten erwarten, beantragen Sie frühzeitig ein P-Konto, um Ihr Geld zu schützen.
  • Behalten Sie den Überblick: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Abbuchungen vorgenommen werden.

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Dinge günstig kaufen

Es gibt zahlreiche Organisationen und Initiativen, die speziell Alleinerziehenden oder allgemein Menschen mit geringem Einkommen zur Seite stehen. Das genaue Angebot ist regional sehr unterschiedlich und unsere Zusammenstellung bezieht sich auf den Raum Lüneburg, aber auch falls Sie nicht in der Hansestadt wohnen, gibt es in Ihrer Nähe wahrscheinlich ähnliche Angebote.

Umsonst-Laden-Logo mit dem Text "Wer hat – der gibt, wer bracuht – der nimmt"

Der Umsonst-Laden der AWO in Kaltenmoor (Lüneburg)

… funktioniert nach dem Motto „Wer hat – der gibt. Wer braucht – der nimmt“. Hier bekommt man (gespendete) Haushalts­waren und Elektro-Kleingeräte für den Haushalt, Tisch- und Bett­wäsche, Gardinen, Handtücher, Dekoartikel, Bücher und Spiele, Dinge für’s Hobby (wie Hand­arbeiten), Schmuck und Bilder zu einem Preis, den man selbst festlegen darf. Die ehren­amtlichen Mitarbeiter­innen organisieren das Angebot jahres­zeitich passend und können, wenn Sie etwas Bestimmtes brauchen, auch mit anderen Sozialkauf­häusern der AWO Kontakt aufnehmen.

Umsonstladen Lüneburg – Kaltenmoor | St. Stephanus Passage 21 | 21337 Lüneburg | Tel. 04131. 721 426
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Sack & Pack Lüneburg

Bei Sack & Pack Vor dem Neuen Tore finden Sie für wenig Geld alles, was Sie zum Einrichten einer Wohnung benötigen. Sprechen Sie die Mitarbeiter an, wenn Sie etwas Bestimmtes suchen – man hilft Ihnen gern! Die Preise sind äußerst günstig und für Menschen mit geringem Einkommen gemacht. Nach Bedarf können z.B. Möbel auch zu Ihnen nach Hause geliefert werden – wenn Sie möchten, sogar mit Aufbau-Service!

Sack & Pack (Möbelmarkt) | Vor dem Neuen Tore 35 (Hinter dem REWE-Getränkemarkt) | 21339 Lüneburg | Tel. 04131. 707 197

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Zeughaus

Im zentral gelegenen Zeughaus in der Lüneburger Innenstadt kann man günstig  Bekleidungsstücke und Haushaltsgegenstände kaufen, die anderswo nicht mehr benötigt werden und gespendet wurden. Hier gibt es immer niedrige Preise, aber für Kunden mit niedrigem Einkommen gibt es eine Kundenkarte, mit der sie die Waren noch günstiger bekommen.

ZEUGHAUS | Katzenstraße 3 | 21335 Lüneburg | Tel. 04131.757 13 88 | E-Mail: zeughaus@job-sozial-lueneburg.de 

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Kinderladen

Der Kinderladen Adendorf bietet günstige, gut erhaltene Secondhand-Kleidung, Kindersitze, Spielzeug und andere Dinge für Kinder. Er wird von einem engagierten Team ehrenamtlich geführt und richtet sich an Familien, die sparsam einkaufen möchten oder müssen. Für allein Erziehende aus der Region ist der Laden ideal, um gut erhaltene Dinge für ihre Kinder preiswert zu erwerben.
Von Lüneburg aus zu erreichen mit der Buslinie 5007.

Kinderladen Adendorf | Kirchweg 17b | 21365 Adendorf | Tel. 04131. 990 150

Holen Sie sich Hilfe

Unterstützung & Beratung

Finanzielle Engpässe gehören zu den größten Heraus­forde­rungen für Allein­erziehende. Wenn das Geld kaum reicht, um die grund­legenden Bedürf­nisse zu decken, ist schnelle und gezielte Hilfe wichtig. Neben den staatlichen Leistungen gibt es Beratungs­stellen und andere Unter­stützungs­angebote, um Sie in Ihrer Situation zu entlasten. Wir haben einige Adressen für ganz Deutschland bzw. speziell für den Lüneburger Raum zusammengestellt:

Beratung & Hilfe deutschlandweit

Diakonie Deutschland

Diakonie Deutschland

Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Was bedeutet eigentlich Überschuldung? Was ist eine Schuldnerberatung und welche Hilfe bei Schulden gibt es? Hintergründe und Hilfe bietet diese Übersicht der Diakonie Deutschland.

Diakonie Deutschland / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung / Caroline-Michaelis-Straße 1/ 10115 Berlin /
Tel. 030.  65 21 11 640
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Caritas Deutschland

Auf dieser Seite finden sie Schuldnerberatungen der Caritas in ihrer Nähe.

Deutscher Caritasverband e. V. / Karlstraße 40/ 79104 Freiburg / Tel. 0761. 200-0 /  info@caritas.de

 

Beratung & Hilfe im Raum Lüneburg

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Schuldnerberatung Lüneburger Heide e.V.

Die Schuldnerberatung in Lüneburg in Kooperation mit dem Paritätischen ist gemeinnützig und vom Land Niedersachsen anerkannt. Die zertifizierten Berater beraten sie kostenlos und kompetent.

Schuldnerberatung Lüneburg | Bahnhofstraße 18 | 21337 Lüneburg | Tel. 04131.709 192 | E-Mail: info@sblh.de

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Schuldenhilfe Sofort e.V.

Die Büros sind in Hamburg, Schenefeld, Lüneburg, Buchholz und Winsen (Luhe). Es ist möglich zu den Öffnungszeiten ohne Termin vorbeizukommen. Das Team der Schuldnerberatung steht Ihnen auf Ihrem Weg zur Entschuldung zur Seite und hilft Ihnen, eine Lösung für Ihre finanzielle Situation zu finden.

Schuldenhilfe Sofort e.V. | Auf der Altstadt 34 – 35 | 21335 Lüneburg | Tel. 04131. 75 73 960 |
E-Mail: info@schuldenhilfe-sofort.de
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Schuldenhilfe pro-aktiv Lüneburg

Die Schuldnerberatung pro-aktiv in Lüneburg hilft Ihnen schnell und diskret bei der Regulierung Ihrer Schulden. Kostenlose Termine sind kurzfristig zu bekommen.

Schuldenhilfe pro-aktiv | Lise-Meitner-Strasse 2 | 21337 Lüneburg | Tel. 04131.400 40 60 |
E-Mail: info@schuldnerberatung-proaktiv.de
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Helene-Wilken-Stiftung

Die Helene-Wilken-Stiftung (im Raum Hamburg und Lüneburg) kann Ihnen unter bestimmten Voraus­setzungen finanziell unter die Arme greifen und schnell und unbüro­kratisch helfen, wenn Sie in finanziellen Schwierig­keiten sind, aber dringenden Bedarf für sich und/oder Ihr(e) Kind(er) haben. Melden Sie sich am besten telefonisch im Büro.

Helene-Wilken-Stiftung | Auf der Höhe 35a | 21335 Lüneburg | Tel. 04131.405 570 | E-Mail: kontakt@helene-wilken-stiftung.de
Logo der Michael Alefeld Stiftung

Michael Alefeld Stiftung

Sie sind psychisch erkrankt und befinden sich in einer finanziellen Schieflage? Wenn Sie eine einmalige Finanzspritze benötigen, können Sie sich an die Michael Alefelde Stiftung wenden.

Michael Alefeld Stiftung

Telefon: 04131 6978538 | www.michael-alefeld-stiftung.de